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Allgemeines Zivilrecht



Die Gebiete im einzelnen:


Aufgrund der berufsrechtlichen Vorschriften ist der Anwalt gehalten, bestimmte Rechtsgebiete, auf denen er schwerpunktmäßig tätig ist, hervorzuheben. Das beudeutet jedoch nicht, dass er nicht auch auf anderen Gebieten -ebenso sachkundig tätig werden kann. Zu den weiteren Gebieten des Zivilrechts, auf denen wir tätig sind, gehören:












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