Allgemeines Zivilrecht
Die Gebiete im einzelnen:
Aufgrund der berufsrechtlichen Vorschriften ist der Anwalt gehalten, bestimmte Rechtsgebiete, auf denen er schwerpunktmäßig tätig ist, hervorzuheben. Das beudeutet jedoch nicht, dass er nicht auch auf anderen Gebieten -ebenso sachkundig tätig werden kann. Zu den weiteren Gebieten des Zivilrechts, auf denen wir tätig sind, gehören:


