Vergütung
Die Vergütung für unsere Tätigkeit
richtet sich nach dem > Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühren nach RVG sind grundsätzlich abhängig vom Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit, mit der der Rechtsanwalt beauftragt wird - und zwar unabhängig vom anfallenden Zeitaufwand.
Etwas anderes gilt nur für die sogenannte Erstberatungsgebühr:
Damit der rechtssuchende Verbraucher nicht unverhofft mit für ihn sehr hohen Anwaltskosten überrascht wird, darf der Rechtsanwalt für eine "erste Beratung" nur angemessene Gebühren, höchstens aber 190,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer verlangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff der "Erstberatung" wirklich nur die "erste Beratung" meint. Wird der Anwalt in irgendeiner Weise für den Mandanten nach aussen tätig, kann der Rechtsanwalt seine Gebühren ohne die vorstehend erwähnte Begrenzung geltend machen.
Gern erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte und berechnen für Sie das voraussichtlich anfallende Honorar auf der Grundlage des RVG. Wir sind kraft Gesetzes gehalten, diese Vergütung nach Maßgabe der RVG unserer Tätigkeit zugrunde zu legen, soweit nicht eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird.
Mit dem Prozesskostenrechner können Sie die anfallenden Gebühren auch selbst berechnen.
Da insbesondere bei größeren Gegenstands- oder Streitwerten die Abrechnung nach den Gegenstandwerten des RVG zu unangemessen hohen Vergütung führen kann, andererseits aber auch bei Angelegenheiten mit niedrigerem Gegenstandswert der tatsächliche Arbeitsaufwand so groß sein kann, dass die Abrechnung nach RVG ebenfalls zu unangemessen (niedrigen) Ergebnissen führen kann, schlagen wir unseren Mandanten in außergerichtlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls eine Honorarvereinbarung auf der Grundlage des tatsächlich anfallenden Zeitaufwands vor.
In reinen Beratungsangelegenheiten, insbesondere bei Mediationsverfahren, besteht die Verpflichtung, eine Honorarvereinbarung - in der Regel auf Stundenbasis - zu treffen.
Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Bitte nehmen Sie > per Email oder > per Telefon/Telefax Kontakt mit uns auf.

